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Dies ist eine alte Version des Dokuments!



Alles was hier von mir wiedergegeben wird, stellt meine eigene Meinung dar.
Ich gebe mir Mühe, diese möglichst unvoreigenommen und neutral wiederzugeben.


Konsequenter ORF

Immer wenn die Redakteure des ORF der Meinung sind, an das moralische Gewissen ihrer Hörer appellieren zu müssen, dann erzählen die Sprecher wieder mal, dass man sich irgendwo auf der Welt mindestens ein Kraftwerk sparen könnte, wenn man die im Standby befindlichen Geräte wirklich ausschaltet oder nicht benutzte Ladegeräte aus der Steckdose nimmt, wenn sie nichts zu Laden haben. Alles soweit richtig, wenn auch nicht immer einfach durchführbar.
Und dann heute (31.1.2019) Vormittag erklärt eine nette Sprecherin, dass man ja auch den Fernseher zum Radiohören verwenden kann. Ja, Radiohören ohne Radio, wie toll. Auch das ist soweit richtig, aber je nach Modell von Fernsehgerät und Radio beträgt der Leistungsunterschied zwischen den beiden Geräten vom 10-fachen aufwärts.
Entweder der ORF verar???t uns auch mit solchen Aussagen, oder es wird schlichtweg nicht nachgedacht. Oder beides.


KFZ-Pickerlprüfung mit Prangerfunktion

Auf der Webseite der Arge Daten ist nachzulesen, dass durch den neu geschaffenen Paragraphen 57c alle Prüfergebnisse des §57 (Pickerl) 7 Jahre lang gespeichert werden, egal ob Positiv- oder Negativgutachten.
Zahllose Stellen, angefangen vom Landeshauptmann, die Bundespolizei, alle (privaten) Zulassungstellen und alle KFZ-Werkstätten die zur Pickerl-Prüfung berechtigt sind haben auf diese Daten Zugriff. In Summe weit über 300.000 Personen in Österreich.
Muss ein KFZ-Besitzer damit rechnen, dass Mängel festgestellt werden, dann muss er mit jahrelangem Pranger rechnen, vor allem, wenn die Automobilclubs wie ÖAMTC oder ARBÖ die Überprüfungen durchführt. Diese Clubs dürfen keine Reparaturen durchführen.
Viele werden sich daher sehr wohl überlegen, einen der Clubs mit der Überprüfung zu beauftragen, sondern eine Werkstätte aufzusuchen, die gleich die Reparaturen durchführt.
Damit wird in vielen Fällen nach einem Negativgutachten die Reparatur nicht selbst durchgeführt oder noch viel schlimmer, in verbrecherischer Absicht vielleicht sogar ein Pfuscher mit der Reparatur beauftragt wird.
Daher darf nur einmal geraten werden, wem dieses Gesetz dient und aus welchem Grund es geschaffen wurde.
Tu felix Austria! Es lebe die Wirtschaft(spartei).


meinung_main.1550081965.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/02/13 19:19 von administrator